Inhaber eines ausländischen Führerausweises Kat.B sind berechtigt, 12 Monate seit der Einreise in die Schweiz ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie zu lenken. Nach Ablauf dieser 12-monatigen Frist dürfen ausländische Führerausweise nicht mehr verwendet und somit auch keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden.
Damit ein ausländischer Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden kann, muss ein Gesuch (Formular) persönlich beim Strassenverkehrsamt oder in der zuständigen Gemeinde samt dem ausländischen Führerausweis inkl. Sehtest eingereicht werden. Nach Abgabe Unterlagen erhält der Fahrzeuglenker eine Zulassungsbestätigung für die praktische Führerprüfung. So kann die Kontrollfahrt innerhalb von drei Monaten absolviert werden. Während diesen drei Monaten oder vorher bereite ich dich sorgfältig auf die Kontrollfahrt vor. Wer diese Kontrollfahrt nicht besteht, wird der ausländische Führerausweis in der Schweiz ungültig.