Lernfahrausweis beantragen
Ohne den Lernausweis geht gar nichts. Er berechtigt Neulenker zum Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen zusammen mit einer Begleitperson. Den Lernausweis kannst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag beantragen. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder bei den Strassenverkehrsämtern der Kantone bezogen werden.
Hier findest du das Formular zum Ausfüllen
Dieser ist während zwei Jahren gültig. Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Autoprüfung ist, das 23. Altersjahr vollendet und den Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Lernfahrten sind, mit der entsprechenden Begleitperson, mit einem privaten Fahrzeug oder mit der Fahrschule möglich.
- Fahrschüler müssen den gültigen Lernfahrausweis immer dabei haben.
- Der Lernfahrausweis ist nur 24 Monate gültig.
- Wer den gültigen Lernfahrausweis nicht mitführt, wird mit CHF 20 gebüsst.